Verkehrsmedizinersuche
Hinweis
Gutachten nach § 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung können erstellt werden von:
- Ärztinnen und Ärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation,
- Ärztinnen und Ärzten des Gesundheitsamtes oder anderen Ärzten der öffentlichen Verwaltung,
- allen Ärztinnen und Ärzten mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin,
- Fachärztinnen und -ärzte für Rechtsmedizin und
- Ärztinnen und Ärzte in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, die die Anforderungen nach Anlage 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung erfüllen.
Augenärztliche Gutachten nach § 12 Abs. 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung können von jedem Facharzt für Augenheilkunde erstellt werden.
Die Fahrerlaubnis-Verordnung sowie Musterformulare finden Sie im Internet: FeV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis