Medizinische Fachkräfte wandern immer mehr in Krankenhäuser, Krankenkassen etc. ab. Besonders Facharztpraxen leiden erheblich unter dem Fachkräftemangel. Den Beruf als Medizinische/r Fachangestellte/r – früher Arzthelferin – erlernt man in einer dreijährigen Ausbildung. Auch eine Umschulung kann als Alternative in Betracht gezogen werden und eine berufliche Neuorientierung darstellen, jedoch dauert diese in der Regel ebenfalls drei Jahre.
„Die Zustimmung zur Umschulungsmaßnahme für die Dauer von 24 Monaten ist unter Beifügung der notwendigen Nachweise mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der Ärztekammer des Saarlandes zu beantragen. Die Umschulung muss mindestens 24 Monate dauern und in einer Allgemeinmedizinisch, Internistischen Arztpraxis oder Kinderarzt absolviert werden.
Die nicht aufgezählten Facharztgruppen können einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung einer Umschulung bei der Ärztekammer des Saarlandes stellen, wenn sichergestellt ist, dass die gemäß § 5 der Ausbildungsordnung für Medizinische Fachangestellte vom 26. April 2006 genannten in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt und der/die UmschülerIn zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BBiG befähigt werden kann, wobei insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren sowie das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang miteinschließt.
Eine Umschulungsmaßnahme für die Dauer von regulär 36 Monate ist grundsätzlich in allen Arzt- und Facharztpraxen ohne bestimmte Voraussetzungen möglich.
Bei Vorliegen einer Fachoberschulreife oder eines gleichwertigen Abschlusses (z. B. mittlere Reife) kann die reguläre 3-jährige Umschulungsdauer um 6 Monate auf 30 Monate reduziert werden. Bei Vorliegen einer Fachhochschulreife, Hochschulreife kann die reguläre 3-jährige Umschulungsdauer um 12 Monate auf 24 Monate reduziert werden.
Sollten die obigen Voraussetzung für eine verkürzte Umschulung nicht gegeben sein, so kann bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen die Umschulungsdauer auf 24 Monate reduziert werden.
- Abgeschlossene dreijährige Ausbildung oder alternativ mindestens 3,5 Jahre Berufstätigkeit.
- Mindestalter von 18 Jahren.
- ausreichende Deutschkenntnisse mindestens Niveau B2.
Die Umschulung kann auch in Teilzeit absolviert werden. Liegt die wöchentliche Umschulungszeit bei weniger als 35 Stunden (ein Berufsschultag inkl.), verlängert sich die reguläre Dauer der Teilzeit-Umschulung um die Stundenzahl, die gegenüber der Vollzeit-Umschulung pro Woche eingespart wird. Es gilt hier die Maßgabe des BBiG, dass die Dauer maximal das Eineinhalbfache der Regelausbildungsdauer betragen darf.
Die Umschulung findet in dualer Form statt, d.h. sie ist parallel in einer Arztpraxis und einer Berufsschule zu absolvieren.
Die Umschulungsdauer von 24 Monaten muss spätestens zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllt sein. Bei Nichterreichen der 24-monatigen Umschulungsdauer bis zu Beginn der Anmeldung kann unter Berücksichtigung der erbrachten Leistungen (Ergebnisse der Zwischenprüfung, schulische und betriebliche Leistungen während der gesamten Ausbildungsdauer) von der Einhaltung abgesehen werden.
Im Übrigen gelten für das Prüfungs- und Zulassungsverfahren bei der Zwischen- und Abschlussprüfung die Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf „Medizinische Fachangestellte“ der Ärztekammer des Saarlandes in der jeweils geltenden Fassung.“