Die Fortbildung ist in unserem Modell für die Durchführung einer VSS eine wichtige, aber nicht ausreichende Voraussetzung.
Zur Umsetzung der VSS gehört nach dem saarländischen Modell noch ein abschließendes Netzwerktreffen, bei dem Sie die wichtigen Kooperationspartnerinnen und -partner vom Sozialministerium, dem Frauennotruf, der Rechtsmedizin und der Ärztekammer kennenlernen.
Bei diesem Treffen können Sie ebenfalls die Untersuchungsmaterialien (Untersuchungs-Kit) in die Hand nehmen und Sie erhalten Anleitungen zu einer guten Arbeit mit unserem Dokumentationsbogen.
Zusätzlich erhalten Sie hilfreiche Hinweise zur praktischen Umsetzung der VSS in Ihrer Praxis oder Klinik.
Schließlich gehen wir auch auf einzelne Fragen ein, die noch nicht optimal geregelt werden konnten und zeigen auf, wo die Möglichkeiten ärztlicher Hilfe an ihre Grenzen kommen.
Sollten Sie in einem anderen Bundesland arbeiten, können Sie selbstverständlich auch die Fortbildung absolvieren, zum Aufbau einer sinnvollen und guten VSS ist unserer Meinung nach jedoch ein lokales/regionales Netzwerk unabdingbar.
In jedem Fall muss der Stellenwert und die juristische Wertigkeit der von Ihnen gesicherten Spuren gesetzlich geklärt sein (typischerweise Landesrecht), damit Betroffene im Falle einer späteren Anzeige auch belastbare Unterstützung erhalten.
Im Saarland erteilen Sozialministerium und Ärztekammer nach Abschluss des Netzwerktreffens ein gemeinsames Fortbildungszertifikat.
Das saarländische Justizministerium hat über die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass Inhaber dieses Zertifikats im Hinblick auf die prozessuale Verwertung der Spuren einem Facharzt gleichgestellt sind (Facharztstandard), da unsere Fortbildung deutlich über die in der Facharztausbildung gelehrten Fähigkeiten hinausgeht.
Diese Bestätigung ist im Hinblick auf die Belastbarkeit einer Aussage vor Gericht wichtig und eine zusätzliche Sicherheit für Ärztinnen und Ärzte als sachverständige Zeugen.