Gegebenenfalls sind Rentenzahlungen steuerpflichtig. Nach dem Alterseinkünftegesetz ist das Versorgungswerk verpflichtet, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) auf elektronischem Weg Rentenbezugsmitteilungen, also Mitteilungen über die Leistungsempfänger und die von ihnen bezogenen Leistungen, zu senden.
Fragen zur Steuerpflicht klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt!