Die Rentenhöhe ist beitragsabhängig und berechnet sich individuell in Abhängigkeit von der Höhe der eingezahlten Beiträge und dem Alter des Mitgliedes bei Beitragszahlung. Jeder Beitrag steht in Relation zu der sich daraus ergebenden Versorgungsleistung. Die im Versorgungswerk erworbenen Anwartschaften und die vom Versorgungswerk gezahlten Leistungen werden jährlich in Anlehnung an eine versicherungsmathematische Empfehlung auf Beschluss des Vorstandes nach Genehmigung der Vertreterversammlung dynamisiert.