Die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk endet mit dem Ende der Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer des Saarlandes oder bei Aufnahme einer Tätigkeit als Beamter/Beamtin oder Sanitätsoffizier/Sanitätsoffizierin.
Die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk endet mit dem Ende der Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer des Saarlandes oder bei Aufnahme einer Tätigkeit als Beamter/Beamtin oder Sanitätsoffizier/Sanitätsoffizierin.