Freiwillige Mitglieder zahlen einen monatlichen Beitrag in Höhe des 0,2fachen jeweils geltenden höchsten Pflichtversicherungsbeitrages der gesetzlichen Rentenversicherung.
Freiwillige Mitglieder zahlen einen monatlichen Beitrag in Höhe des 0,2fachen jeweils geltenden höchsten Pflichtversicherungsbeitrages der gesetzlichen Rentenversicherung.