Die Ärztekammer des Saarlandes ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr Sitz ist Saarbrücken. Ihr gehören als Mitglieder alle Ärztinnen und Ärzte an, die im Saarland ihren Beruf ausüben oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Saarland haben. Berufsangehörigen, die nicht ihren Beruf im Saarland ausüben oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Saarland haben, steht der freiwillige Beitritt offen. Die Aufgaben der Ärztekammer des Saarlandes sind im Saarländischen Heilberufekammergesetz (SHKG) vom 11. März 1998 geregelt. Das SHKG ist zu finden unter Bürgerservice Rechtsinformation des Saarlandes.
Die Ärztekammer des Saarlandes besteht aus einer Abteilung Ärzte, einer Abteilung Zahnärzte und einer Abteilung Versorgungswerk mit jeweils eigener Vermögensverwaltung.
Organe der Ärztekammer des Saarlandes sind die Vertreterversammlung, mit derzeit 81 gewählten Delegierten sowie der Vorstand, bestehend aus Präsident, zwei Vizepräsidenten und drei Beisitzern. Die Vertreterversammlung beschließt alle Angelegenheiten der Kammer von allgemeiner Bedeutung und der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Kammer.
Zu den Aufgaben der Ärztekammer des Saarlandes gehören neben der grundsätzlichen Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzteschaft insbesondere die Berufsaufsicht, Fortbildung, Weiterbildung, Schlichtung, Versorgung und Fürsorge sowie die Berufsausbildung der Arzthelferinnen nach dem Berufsbildungsgesetz.