Anmeldefristen gültig ab Winterprüfung 2020
für vorzeitige und reguläre Abschlussprüfungen
Sommerprüfungen: jeweils zum 01. Februar d. J.
Winterprüfung: jeweils zum 01. September d. J.
Bei den genannten Anmeldefristen handelt es sich jeweils um eine Ausschlussfrist, die Anmeldeunterlagen sind bis zu diesem Termin vollständig bei der Ärztekammer einzureichen.
Der Prüfungsausschuss wird bei Fristüberschreitung keine nachträgliche Zulassung mehr beschließen.
Abschlussprüfung Winter 2024/2025
Deadline: 01. September 2024
Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer die Ausbildungszeit absolviert hat oder wessen Ausbildungszeit spätestens zwei Monate (Stichtag Ende des Ausbildungsvertrages, 19.03.2025) nach dem Prüfungstermin endet.
Termine: **
schriftlicher Teil: 02.12.2024
Weitere Informationen (Ort, Beginn): siehe persönliche Einladung
praktischer Teil:
voraussichtlich 13.01. bis 20.01.2025
Beginn: siehe persönliche Einladung
Zwischenprüfung 2025
Termin:
Mittwoch, 12.03.2025
Weitere Informationen (Ort, Beginn): siehe persönliche Einladung
Abschlussprüfung Sommer 2025
Deadline: 01. Februar 2025
Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer die Ausbildungszeit absolviert hat oder wessen Ausbildungszeit spätestens zwei Monate (Stichtag Ende des Ausbildungsvertrages, 04.09.2025) nach dem Prüfungstermin endet.
Termine: **
schriftlicher Teil: 28.04.2025
Weitere Informationen (Ort, Beginn): siehe persönliche Einladung
Praktischer Teil:
voraussichtlich 11.06. bis 25.06.2025
Beginn: siehe persönliche Einladung
Abschlussfeier bzw. Zeugnisausgabe: 02.07.2025
Sie sollten an der Prüfung nur dann teilnehmen, wenn Sie gesund und prüfungsfähig sind.
Die Prüfungsteilnahme ist Ihnen untersagt, wenn Sie Symptome wie Fieber, Husten oder infektionsbedingte Atemnot haben und/oder wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer/einem Coronavirus-Erkrankten hatten und/oder sich in angeordneter häuslicher Quarantäne befinden.
Das Hygienekonzept der Ärztekammer sieht bei Prüfungen verpflichtend das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes – sog. OP-Masken oder einer Atemschutzmaske der Kategorie KN95/N 95/FFP2 - vor. Bitte tragen Sie diese bereits beim Betreten des Gebäudes.
Desinfizieren Sie sich vor dem Betreten der Prüfungsräume Ihre Hände!
** Die Erweiterung des Prüfungszeitraums bleibt der Ärztekammer vorbehalten.