Seit dem 01. April 2012 haben alle Menschen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss gemäß Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG).
Die Ärztekammern sind zuständig für die Durchführung des Verfahrens nach dem BQFG für den deutschen Berufsabschluss „Medizinische/r Fachangestellte/r“. Das Gesetz räumt den zuständigen Stellen die Möglichkeit ein, diese Aufgabe anderen zuständigen Stellen zu übertragen. Die Ärztekammer des Saarlandes hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und der Ärztekammer Westfalen-Lippe die Aufgabe der Gleichwertigkeitsfeststellung übertragen. Die Aufgabenübertragung wurde durch die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt.
Interessenten aus dem Saarland, die einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen möchten, wenden sich daher bitte direkt an:
Nicole Bernholt
Ressort Aus- und Weiterbildung
Ausbildung Medizinische Fachangestellte
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstraße 210-214
48147 Münster
Tel. 0251 929 -2252