Köln, den 31.12.2002: Die mehr als 500 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in deutschen Arzt- und Zahnarztpraxen bekommen eine eigene Pensionskassenversorgung für die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung.
Eine entsprechende Vereinbarung wurde heute zwischen den Tarifparteien der Ärzte, Zahnärzte und Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen und einem Konsortium von Finanz- und Dienstleistern getroffen.
Als Konsortialteilnehmer wurden die Deutsche Ärzteversicherung, Köln, gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, Düsseldorf, ausgewählt. Der Gegeschäftsbetrieb wird über die gut eingespielten und weit verzweigten Vertriebswege dieser Anbieter ab sofort aufgenommen. Damit werden alle Ärzte und Zahnärzte, die dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch fristgerecht ermöglichen, die Steuervorteile und Zulagen (?Riester-Förderung" für das Kalenderjahr 2002 in Anspruch zu nehmen. Die tariflichen Rahmenbedingungen hierfür wurden für alle tarifbasierten Arbeitsverhältnisse bereits durch einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung" festgelegt. Aber auch Arbeitgebern aus anderen Gesundheitsberufen und ihren Mitarbeitern steht die Pensionskasse offen.
Erfreut konstatierte der Vorsitzende der Tarifgemeinschaft, Sanitätsrat Peter Sauermann, "dass auch die Vorstände von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung diese Einrichtung einer Pensionskasse zustimmend zur Kenntnis genommen haben" ? Gleiches gilt für die Bundeszahnärztekammer. Sanitätsrat Sauermann weiter: "Reges Interesse besteht bei Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, Privatärztlichen Verrechnungsstellen und anderen Gesundheitsinstitutionen an einer Mitgliedschaft in dieser Pensionskasse für die Mitarbeiter dieser Organisationen".
Den ärztlichen Arbeitgebern in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie deren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wird empfohlen, das Angebot der Tarifpartner wohlwollend zu prüfen und der Ausgestaltung einer zusätzlichen Altersversorgung zu Grunde zu legen.
"Auch mit Blick auf eine sichere und zukunftsweisende Altersversorgung des Personals in Arzt- und Zahnarztpraxen stellt diese Vereinbarung einen tarif- und sozialpolitischen Meilenstein dar", konstatierte Frau Wolfram, die stellvertretende Präsidentin des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen. Die Schaffung einer eingenständigen, berufsgruppenspezifischen und kapitalgedeckten Pensionskassenversorgung für Praxispersonal bietet alle wünschenswerten Vorteile einer Gruppenversicherung gegenüber Einzelverträgen hinsichtlich Rendite, Verwaltungskosten, Logistik und Beratung sowie Ablaufleistung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren von einheitlichen Verwaltungsabläufen und den in vielen Praxen eingespielten Vertriebs- und Beratungsstrukturen der Deutschen Ärzteversicherung und der APO-Bank in ganz Deutschland. Anfragen sollten direkt an diese bzw. an deren Zweigstellen gerichtet werden.
Direkte weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Ärzteversicherung unter der Rufnummer
0221/14 82 27 00 oder 01803/212271 (kostengünstig).
Häufig gestellte Fragen zum Tarifvertrag und zur betrieblichen Altersversorgung