Nach § 5 Abs. 1 DDG müssen Ärztinnen und Ärzte, die eine Website unterhalten, insbesondere folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten (z.B. unter „Kontakt“ oder „Impressum“):
- Den vollständigen Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind (Praxisanschrift); bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und Anschrift, unter der sie zugelassen sind und den Vertretungsberechtigten
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und die unmittelbare Kommunikation ermöglichen (z.B. Telefon, Telefax, E-Mail)
- die Angabe des Handelsregisters oder ähnlicher Register, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer, sofern zutreffend
- die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
- Angabe der zuständigen Ärztekammer und - soweit eine vertragsärztliche Zulassung besteht - der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung
- Hinweis auf berufsrechtliche Regelungen (BO, SHKG); Verweisung mit Internetlinks zulässig
- Umsatzsteueridentifikationsnummer soweit vorhanden
Verstöße gegen das DDG können gemäß § 33 eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Das Digitale-Dienste-Gesetz und weitere Informationen zu den Informationspflichten nach dem DDG sind zu finden unter:
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/BJNR0950B0024.html
Informationen der Bundesregierung zum DDG
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/digitale-dienste-gesetz-2250526