19. März 2024: Einreichung Wahlvorschläge der Gruppe der Ärzte und Ärztinnen
Nach § 7 der Wahlordnung erfolgen die Wahlvorschläge aus der Gruppe der Ärzte und Ärztinnen in Form von Listen, die beliebig viele Bewerber und Bewerberinnen enthalten können. Wahlvorschläge sind bis 19. März 2024, 17.00 Uhr, bei der Wahlleiterin einzureichen, die jedem Wahlvorschlag eine Nummer zuteilt, die sich nach der Reihenfolge des Eingangs richtet.
Wahlvorschlag der Gruppe der Zahnärzte und Zahnärztinnen
Nach § 8 der Wahlordnung erhält jedes wahlberechtigte zahnärztliche Kammermitglied spätestens am 9. März 2024 vom Wahlausschuss ein einheitliches Formblatt, mit dem es seine Bewerbung erklären kann. Die Bewerbung erfolgt unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, ggf. akademischen Grades und der Anschrift der Dienststelle bzw. der Praxis; auf Wunsch des/der Betroffenen kann die Privatanschrift angegeben werden.
Der Zahnarzt/die Zahnärztin muss seine/ihre Bewerbung bis spätestens 19. März 2024, 17.00 Uhr, bei der Wahlleiterin einreichen.
Das Büro der Wahlleiterin befindet sich im 1. OG (Büro GF Michael John) der Geschäftsstelle der Ärztekammer, Abt. Ärzte, Faktoreistr. 4, 66111 Saarbrücken. Bitte die Öffnungszeiten der Geschäftsstelle beachten.