Kammermitglieder, die die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig halten, können bis 06. März 2024, 17.00 Uhr, schriftlich Einspruch beim Wahlausschuss einlegen. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist.
Die Wahlleiterin schließt das Wählerverzeichnis am 14. März 2024.
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