„Die saarländische Ärzteschaft ist der Überzeugung, dass die angestrebten Ziele, zum einen der Jugendschutz, zum anderen die Eindämmung des Schwarzmarktes, mit dem Vorhaben des Gesundheitsministers Lauterbach nicht erreicht werden können. Durch die Freigabe wird vielmehr eine Droge verharmlost, die nachgewiesenermaßen abhängig macht und zu schweren Entwicklungsschäden führen kann - gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Die Studienlage zeigt zudem eindeutig, dass es in anderen Ländern im Zuge der Cannabis-Legalisierung nicht gelungen ist, den illegalen Drogenhandel zurückzudrängen“, sagt Kammerpräsident Dr. Josef Mischo.
Das sehe man in Kanada. Erwachsene könnten dort seit 2018 Cannabis in lizensierten Geschäften erwerben. Trotzdem deckten die Konsumenten etwa 35 Prozent ihres Bedarfs weiterhin auf dem Drogenmarkt. Insbesondere jüngere Konsumentengruppen wichen auf günstigere Schwarzmarktprodukte aus.
Zudem sei vollkommen unklar, wie die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Kontrollmechanismen umgesetzt und überwacht werden sollten. Ein weiteres Problem stelle die mit der Legalisierung einhergehende Verharmlosung des Cannabis-Konsums dar. Studien zeigen: Wo Cannabis zu Genusszwecken freigegeben wurde, steigt der Freizeitkonsum an. Jugendliche müssen aufgrund von Cannabis verstärkt medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Erwachsene suchen häufiger Notaufnahmen wegen akuter cannabisbezogener Probleme auf. Sogar die Zahl der Verkehrsunfälle unter Cannabiseinfluss steigt.
Aus Sicht der Ärztekammer sollte sich das Saarland bei der abschließenden Beratung im Bundesrat unbedingt für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen. „Leider sind aber bis jetzt alle Versuche, den schwerwiegenden negativen Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung entgegenzuwirken, auch im Bundesrat bis dato gescheitert“, sagt Kammerpräsident Mischo.
Im Saarland sei ein massiver Ausbau der Maßnahmen zur Suchtprävention - wie beispielsweise von evaluierten Frühinterventionsprogrammen - unbedingt notwendig. „Dazu müssten aber auch die Strukturen geschaffen werden. Die Jugend- und Gesundheitsämter müssten zeitnah finanziell, strukturell und personell entsprechend ausgestattet werden“, sagt Dr. Josef Mischo.
Kammerpräsident San.-Rat Dr. Josef Mischo ist Co-Vorsitzender des Ausschusses Sucht und Drogen der Bundesärztekammer.