Auf Beschluss des Weiterbildungsausschusses der Ärztekammer des Saarlandes wird es auch nach der Einführung der neuen Weiterbildungsordnung 2020 zum 21. Dezember 2021 weiterhin die Möglichkeit zum Quereinstieg in die Allgemeinmedizin geben.
Der sogenannte Quereinstieg in die Allgemeinmedizin wurde auf Empfehlung der Bundesärztekammer eingeführt, um dem drohenden Mangel an Hausärzten zu begegnen, und ermöglicht es Ärzten, welche bereits eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung besitzen, die Weiterbildungszeit zum Erwerb der zusätzlichen Facharztanerkennung im Gebiet der Allgemeinmedizin auf 24 Monate zu verkürzen.
Die Anerkennung der Facharztbezeichnung Allgemeinmediziner ist in diesen Fällen an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
Hierzu gehören:
Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin und Urologie
- 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt für Allgemeinmedizin.
- Ein zeugnisbasierter Nachweis über den Erwerb aller Weiterbildungsinhalte nach der aktuellen Weiterbildungsordnung für den Facharzt Allgemeinmedizin.
- Besuch der 80-stündigen Kursweiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung.
Die Anerkennung der Bezeichnung wird auf Antrag nach Erfüllung der vorgeschriebenen Mindestanforderungen und bestandener Prüfung von der Ärztekammer erteilt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung in der aktuellen Fassung.
Bei Rückfragen zum Quereinstieg in die Allgemeinmedizin stehen Ihnen die Mitarbeiter des Referats „Ärztliche Fort- und Weiterbildung“ der Ärztekammer jederzeit gerne zur Verfügung.