Im Zuge der aktuellen öffentlichen Diskussion um nachträgliche Entziehung von universitären Ehrentiteln hat sich der Kammervorstand in seiner Sitzung vom 11. Mai 21 mit dieser Thematik beschäftigt und mit dem folgenden Beschluss nochmals seine Position verdeutlicht:
„Die saarländische Ärzteschaft nimmt Ihre Verantwortung wahr, die Rolle der Ärzteschaft in der Zeit des NS-Unrechtsregimes aufzuarbeiten. In vielfältigen und umfangreichen Publikationen im Saarländischen Ärzteblatt wurden die Taten von Ärztinnen und Ärzten, die sich in besonderer Weise an den Verbrechen des
NS-Regimes beteiligt hatten, thematisiert. Es ist der Ärztekammer bewusst, dass in der Nachkriegszeit auch Ämter und Ehrenbezeichnungen der Kammer an solche Ärztinnen und Ärzte vergeben wurden, die in der Zeit des Nationalsozialismus ihren hippokratischen Eid gebrochen hatten und selbst im Namen des Regimes verbrecherisch tätig waren. Dies soll nicht verschwiegen werden.
Für die Ärztekammer spielt die Erinnerung an die Taten und die Täter eine entscheidende Rolle, um zu verhindern, dass sich solche Verbrechen in der Zukunft wiederholen können.
Vor diesem Hintergrund ist es für den Vorstand der Ärztekammer eine Selbstverständlichkeit, dass Dr. Max Obé nicht mehr mit der kammerintern im Jahre 1962 verliehenen Bezeichnung „Ehrenpräsident“ adressiert wird. Insoweit wird diese Ehrenbezeichnung posthum aberkannt. Dies gilt für Publikationen der Ärztekammer ebenso wie für kammerinterne Kommunikation. Die Ärztekammer wird sich um Richtigstellung bei etwaigen anderslautenden Publikationen von dritter Seite (z.B. Wikipedia) bemühen.“