Patientenverhaltensregeln im Falle von Verdacht auf Coronavirus
Angesichts der jüngsten Entwicklung in Sachen Corona-Virus weisen Gesundheitsministerium, Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Saarländische Krankenhausgesellschaft (SKG) noch einmal auf die richtigen Verhaltensregeln hin.
Eine begründete Sorge, dass man sich mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte, liegt vor, wenn man innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert Koch-Institut genannten Risikogebiet gewesen ist und starke Grippe-Symptome wie Fieber, Heiserkeit, Husten oder Atemnot aufweist oder Kontakt zu einem Betroffenen hatte.
Sollte dies zutreffen, müsse man mehrere grundlegende Schritte beachten. Zunächst ist es wichtig, dass man zuhause bleibt und das weitere Verhalten telefonisch mit der Arztpraxis oder mit dem Gesundheitsamt abklärt. Dabei sollte man nicht von sich aus in die Bereitschaftsdienstpraxen, in die Notaufnahme der Krankenhäuser oder die Arztpraxen gehen, um so eine mögliche Ansteckung seiner Mitmenschen zu vermeiden. In der Praxis erfolgt gewöhnlich zuerst der Ausschluss üblicher Grippeerkrankungen. Der Arzt entscheidet dann selbst, ob es nötig ist, eine Testung auf Corona zu veranlassen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Test.
Grundsätzlich gilt: Sollten Sie Ihre Arztpraxis nicht erreichen können, wenden Sie sich an die Rufnummer 116 117. Dort werden Sie an einen zuständigen Arzt weitervermittelt. Im Notfall, wenn dies erfolglos sein sollte, wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt oder dessen Rufbereitschaft!
Den Ärzten wird empfohlen, ihre Abläufe möglichst so zu organisieren, dass Verdachtsfälle nicht während der normalen Sprechzeit in die Praxis kommen. Sollte das dennoch der Fall sein, sind die Abläufe dieselben wie bei anderen infektiösen Patienten. Ärzte sind verpflichtet, alle begründeten Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Die Meldung – inklusive Namen und Kontaktdaten der betroffenen Person – muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
Um einen meldepflichtigen „begründeten Verdachtsfall“ handelt es sich laut RKI, wenn die Person Kontakt zu einem bestätigten Fall hatte oder innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom RKI genannten Risikogebiet gewesen ist und Symptome wie Fieber, Heiserkeit, Husten oder Atemnot aufweist. Alle anderen Verdachtsfälle sind nicht meldepflichtig.
Was ist ein Coronavirus?
Coronaviren (CoV) bilden eine große Familie von Viren, die beim Menschen leichte Erkältungen bis hin zu schweren Lungenentzündungen verursachen können. Andere Coronaviren können bei Tieren eine Vielzahl von Infektionskrankheiten verursachen. Coronaviren werden von Mensch zu Mensch, hauptsächlich über Tröpfcheninfektion, übertragen.
Zu den Coronaviren gehören u. a. das MERS-Coronavirus (MERS-CoV), das 2012 erstmals beim Menschen aufgetreten ist und das erstmals 2003 nachgewiesene SARS-Coronavirus (SARS-CoV). 2020 wurde in China ein neuartiges Coronavirus (2019-nCoV) identifiziert, das zuvor noch nie beim Menschen nachgewiesen wurde.
Wie gefährlich ist dieses neuartige Coronavirus?
Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aktuell mäßig ein, geht jedoch von einer weltweiten Ausbreitung des Virus aus. Momentan scheint die Gefährlichkeit des neuen Coronavirus deutlich niedriger als bei MERS (bis zu 30 Prozent Sterblichkeit) und SARS (ca. 10 Prozent Sterblichkeit) zu sein. Man geht derzeit beim neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) von einer Sterblichkeit von bis zu drei Prozent aus. Ähnlich wie bei der saisonalen Grippe durch Influenzaviren (Sterblichkeit unter 1 Prozent) sind v. a. alte Menschen und immungeschwächte Personen betroffen.
Wie ansteckend ist dieses neuartige Coronavirus?
Das Coronavirus ist leicht von Mensch zu Mensch übertragbar. Eine Aussage darüber, wie viele Menschen eine infizierte Person im Durchschnitt ansteckt, kann im Augenblick noch nicht getroffen werden.
Präventive Maßnahmen
Dies sind die wichtigsten präventiven Maßnahmen, die jeder einzelne ergreifen kann:
- Regelmäßiges Händewaschen
- In die Armbeuge husten / niesen, niemals in die Hand
- Abstand halten zu krankheitsverdächtigen Personen
WEITERE INFORMATIONEN
Saarländisches Gesundheitsministerium
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
ANTWORTEN AUF HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM THEMA
Merkblatt
Erklärvideos
TELEFONHOTLINES ZUM THEMA CORONAVIRUS
Informationshotline des saarländischen Gesundheitsministeriums
Mo-Fr 7:00 -22:00 Uhr
Tel.: 0681/501-4422, E-Mail-Kontakt
Informationshotline des Universitätsklinikums des Saarlandes
Mo-Fr 8:00-18:00 Uhr, Sa-So 10:00-16:00 Uhr
Tel.: 06841/188-12345
Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Tel.: 0800/011 77 22
Informationshotline des Bundesministeriums für Gesundheit (Bürgertelefon)
Tel.: 030/346 465 100
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte
Fax: 030/340 60 66 – 07, E-Mail-Kontakt 1, E-Mail-Kontakt 2
Gebärdentelefon (Videotelefonie)
https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/