Die Ausstellung „Volk, Gesundheit, Staat. Die Gesundheitsämter im Nationalsozialismus“ in der Ärztekammer präsentiert Tätigkeitsbereiche der Gesundheitsämter während des Nationalsozialismus am Beispiel der Länder Thüringen und Württemberg. Der Öffentliche Gesundheitsdienst erlebte in der Zeit des Nationalsozialismus eine bedeutende Aufwertung. Spätestens seit seiner Neustrukturierung mit dem „Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ von 1934 und der daraus resultierenden Schaffung von einheitlich organisierten Gesundheitsämtern im gesamten Deutschen Reich übernahm er eine zentrale Rolle in der NS-Gesundheitspolitik. Die Gesundheitsämter waren nicht mehr allein mit den Aufgaben der Gesundheitspolizei und öffentlichen Hygiene, der Gesundheitsfürsorge und -aufklärung betraut. Sie wurden auch zu Schaltzentralen der „Erb- und Rassenpflege“ ausgebaut, die die biologistischen bevölkerungspolitischen Vorstellungen und Zielsetzungen des NS-Staates umsetzen sollten. Die Ausstellung wurde im Auftrag des BVÖGD (Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes) und des Bundesministeriums für Gesundheit initiiert.
Die Wanderausstellung kann bis zum 28. Februar 2025 zu den bekannten Öffnungszeiten der Ärztekammer im Haus der Ärzte besichtigt werden.
Vom 10. bis 31. März 2025 ist in der Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes die Wanderausstellung „Systemerkrankung. Arzt und Patient im Nationalsozialismus“ zu sehen. Nach dem zweimonatigen Auftakt in Berlin wird die Ausstellung 2025 und 2026 deutschlandweit bei den Kassenärztlichen Vereinigungen zu sehen sein. Die Ausstellung schildert Verbrechen, die Ärztinnen und Ärzte im Namen der Medizin verübten: Zwangssterilisationen, Krankenmorde und Humanexperimente. Nicht zuletzt thematisiert sie auch wenig erforschte Felder wie das Aufweichen der ärztlichen Schweigepflicht im Nationalsozialismus oder die Tätigkeit des Deutschen Ärztegerichtshofs in München.