Zum 20.12.2024 laufen die Übergangsfristen der Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildungen aus. Das bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung in diesen Bereichen nach der alten Weiterbildungsordnung abschließen möchten, die Zulassung zur Prüfung unter Vorlage aller erforderlichen Antragsunterlagen bis zum 20.12.2024 beantragt haben müssen.
Danach kann eine Weiterbildung im Schwerpunkt oder einer Zusatzbezeichnung nur noch nach den Vorgaben der neuen Weiterbildungsordnung 2020 abgeschlossen werden.
Gleichzeitig verlieren alle Weiterbildungsbefugnisse in Schwerpunkten oder Zusatzbezeichnungen, welche nach früheren Weiterbildungsordnungen erteilt wurden, zum 20. 12 2024 ihre Wirksamkeit. Weiterbildungsbefugte müssen eine neue Befugnis zur Weiterbildung in Schwerpunkten und Zusatz-Weiterbildungen auf der Basis der Weiterbildungsordnung 2020 beantragen.
Die Übergangsfristen für Facharztweiterbildungen betragen 7 Jahre. Diese Frist endet zum 20.12.2028.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Referats ärztliche Fort- und Weiterbildung zur Verfügung.