Im letzten Beitrag „E-Health-Gesetz – neue Anwendungen für Ärzte und Versicherte kommen“ wurden die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (wie z. B. Notfalldaten, Medikationsplan) und deren gesetzlich vorgegebenen Einführungstermine vorgestellt. Um diese neuen Anwendungen zu nutzen, brauchen Ärztinnen und Ärzte den elektronischen Arztausweis (eArztausweis).
Der elektronische Arztausweis – Funktionen – Einsatzgebiete - Beantragung
So wie sich der neue, elektronische Personalausweis in den letzten Jahren durchgesetzt hat, so wird im Gesundheitswesen der elektronische Arztausweis (eArztausweis) zunehmend Verbreitung finden. Denn er ist das Instrument, das seinem Inhaber die Zugehörigkeit zum Beruf „Arzt“ auch in der elektronischen Welt attestiert. Dies ist notwendig, da der Gesetzgeber vorgegeben hat, dass ein Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) grundsätzlich nur durch Berechtigte erfolgen darf. Je nach Anwendung sind dies z.B. Ärzte oder Apotheker. Daher müssen diese Berechtigten mit einem entsprechenden elektronischen Ausweis ausgestattet sein. Im Vergleich zu allen anderen elektronischen Heilberufsausweisen (z. B. für Apotheker, Rettungsassistenten) verfügt der eArztausweis über die umfassendsten Zugriffsrechte und Möglichkeiten.
Funktionen
Der eArztausweis besitzt fünf Funktionen:
- Wie sein klassischer Vorgänger – der Arztausweis in Papier – dient er als Sichtausweis (bspw. um sich in einer Apotheke als Arzt auszuweisen).
- Mit ihm ist es möglich, sich in der elektronischen Welt als Arzt auszuweisen (z. B. bei Portalen von Kammern, Arztnetzen). Bisherige relativ unsichere Anmeldeverfahren wie „username/password“ können ersetzt und auf ein höheres Sicherheitsniveau angehoben werden.
- Der Inhaber kann mit dem eArztausweis eine elektronische Unterschrift (Qualifizierte elektronische Signatur – QES) erstellen. Diese Signatur ist der händischen Unterschrift in der Papierwelt gleichgestellt. Mit ihr können Arztbriefe für Kollegen oder auch Abrechnungsunterlagen für die Kassenärztliche Vereinigung rechtssicher elektronisch unterschrieben und versendet werden.
- Der eArztausweis ist in der Lage medizinische Daten, die mit ihm versendet werden, zu ver- und entschlüsseln. Damit steigt das Datenschutzniveau bei der Übertragung personenbezogener medizinischer Daten deutlich.
- Mit dem eArztausweis kann auf die Patientendaten zugegriffen werden, die auf der eGK abgespeichert sind. Dies bezieht sich absehbar auf die Anwendungen „Notalldaten“ und „Medikationsplan“.
Diese Übersicht der Funktionen zeigt, dass der eArztausweis zukünftig integraler Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung werden wird.
Einsatzgebiete
Für die folgenden Anwendungen, für die das E-Health-Gesetz feste Einführungstermine vorgesehen hat, wird der eArztausweis benötigt:
- Versand von eArztbriefen
Signatur des Arztbriefes und Verschlüsselung der Inhalte
ab 01.01.2017 - Notfalldaten auf der eGK
Zugriff auf die Daten der eGK des Patienten, Signatur des Notfalldatendatensatzes bei Erstanlage und darauffolgenden Aktualisierungen
ab 01.01.2018 - Medikationsplan auf der eGK
Zugriff auf die Daten der eGK des Patienten
ab 01.01.2018 - ePatientenakte unter Verfügungsgewalt des Patienten
Zugriff
ab 01.01.2019
Weitere Anwendungen, die den eArztausweis benötigen, werden folgen (z. B. Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit, Abbildung der Organspendeerklärung auf der eGK). Auch jenseits des Gesundheitswesens bieten sich weitere Einsatzmöglichkeiten an. Der eArztausweis ist in der digitalen Welt so auch bspw. zur Eröffnung eines Online-Bank-Kontos nutzbar.
Beantragung eines eArztausweises
Da der eArztausweis in der Online-Welt weitreichende Einsatzmöglichkeiten hat, ist die Ausgabe der eArztweise mit deutlich höheren Sicherheitsmaßnahmen verbunden als die Ausgabe der alten Papier-Ausweise. Daher ist eine sichere Identifizierung des antragstellenden Arztes Voraussetzung für den Erhalt eines eArztausweises. Ihre Ärztekammer ist zwar weiterhin für die Herausgabe der eArztausweise zuständig – die notwendige technische Infrastruktur für eArztausweise wird jedoch von Dienstleistern angeboten. Diese sogenannten Zertifizierungsdienstanbieter (ZDAs) sind somit in die Ausgabe der eArztausweise involviert: die ZDAs produzieren die Ausweise und betreiben die Technik für die elektronische Signatur etc. Zurzeit stellt ein Anbieter – die Fa. Medisign GmbH – eArztausweise her. Perspektivisch, d. h. ab etwa Mitte 2016 werden zwei weitere Anbieter – die Bundesdruckerei und T-Systems – ebenfalls in den Markt eintreten. Je nach Anbieter und Zugehörigkeit zu einer Ärztekammer werden unterschiedliche Identifizierungsverfahren angeboten. Immer ist eine Identifizierung in einer Postfiliale möglich (sog. Post-Ident-Verfahren). Der eArztausweis ist kostenpflichtig, z. Z. liegen die monatlichen Kosten bei 7,90 €.
Grob skizziert sind für die Beantragung eines eArztausweises folgende Schritte notwendig:
- Ausfüllen der Antragsunterlagen durch den Arzt;
• online im Antragsportal des Anbieters
• mit der Möglichkeit des Hochladens eines Passbildes (Alternativ Foto aufkleben)
• ausdrucken und unterschreiben - Identifizierung des antragstellenden Arztes anhand des Personalausweises mit Übergabe der Antragunterlagen in der Identifizierungsstelle (z. B. Postfiliale)
- Übermittlung des bestätigten Antrages an die zuständige Ärztekammer.
Die Ärztekammer prüft, ob der Antragsteller Arzt und Mitglied der Ärztekammer ist. Fällt die Prüfung positiv aus, erteilt die Ärztekammer dem Anbieter die Erlaubnis einen eArztausweis herzustellen. Der Anbieter produziert und versendet den eArztausweises an den antragstellenden Arzt.