Arztausweis
Arztausweis "Classic"
Der bisherige Papierausweis wird ab sofort durch eine Plastikkarte im Scheckkartenformat ersetzt; er behält jedoch seine Gültigkeit bis zum Laufzeitende. Der neue Ausweis ist fünf Jahre gültig, eine Verlängerung ist nicht möglich. Danach muss der Ausweis neu bean-tragt werden. Wie bisher beträgt die Gebühr für die Ausstellung 5,—€. Auf der Rückseite des Ausweises ist die EFN (Einheitliche Fortbildungsnummer) als Barcode aufgeführt. Führt der Fortbildungsveranstalter eine elektronische Anwesenheitsliste so ist die Anmel-dung mit Hilfe des Arztausweises möglich. Die Daten werden über einen Barcode-Scanner erfasst. Das Kleben von Barcode-Etiketten entfällt.
Unabhängig von den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle der Ärztekammer ist der neue Ausweis über das Mitgliederportal der Ärztekammer, www.meineaeksaar.de, zu beantragen. Sie müssen den Ausweis nicht mehr persönlich bei der Geschäftsstelle abholen. Verzögerungen sollen so künftig vermieden werde.
Hier gelangen Sie zum Antrag Arztausweis "Classic"
Der elektronische Arztausweis – Funktionen – Einsatzgebiete - Beantragung
So wie sich der neue, elektronische Personalausweis in den letzten Jahren durchgesetzt hat, so wird im Gesundheitswesen der elektronische Arztausweis (eHBA) zunehmend Verbreitung finden. Denn er ist das Instrument, das seinem Inhaber die Zugehörigkeit zum Beruf „Arzt“ auch in der elektronischen Welt attestiert. Dies ist notwendig, da der Gesetzgeber vorgegeben hat, dass ein Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) grundsätzlich nur durch Berechtigte erfolgen darf. Je nach Anwendung sind dies z.B. Ärzte oder Apotheker. Daher müssen diese Berechtigten mit einem entsprechenden elektronischen Ausweis ausgestattet sein. Im Vergleich zu allen anderen elektronischen Heilberufsausweisen (z. B. für Apotheker, Rettungsassistenten) verfügt der eArztausweis über die umfassendsten Zugriffsrechte und Möglichkeiten.
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Informationsvideo zur Beantragung des eHBA
FAQ rund um den elektronischen Arztausweis (BÄK)
E-Health-Gesetz – neue Anwendungen für Ärzte und Versicherte kommen
Bis 2018 sollen alle Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken sukzessive an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein. Ärztinnen und Ärzte sollten sich rechtzeitig auf die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur einstellen. In einer Artikelserie werden wir über die einzelnen Anwendungen der Telematikinfrastruktur informieren.
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