Auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 Satz 1 Saarländisches Heilberufekammergesetz haben die ärztlichen Mitglieder der Vertreterversammlung der Ärztekammer des Saarlandes mit Genehmigung der Vertreterversammlung in ihrer Sitzung am 25.04.2012 die nachstehende Satzung beschlossen, die mit Bescheid des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 25.06.2012 genehmigt wurde.
Die Ergänzung des § 10a wurde am 26.04.2023 von der Vertreterversammlung der Abteilung Ärzte der Ärztekammer des Saarlandes beschlossen und am gleichen Tag von der Vertreterversammlung der Ärztekammer des Saarlandes genehmigt. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit hat die Änderung mit Schreiben vom 06.06.2023 genehmigt. Der Beschluss wurde am 27.07.2023 ausgefertigt und auf der Homepage der Ärztekammer des Saarlandes veröffentlicht.