Die Ärztliche Stelle ist eine gemeinsame Institution der Ärztekammer des Saarlandes und der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland. Die Geschäftsstelle ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung angesiedelt: KV Saarland - Ärztliche Stelle
Diese führt auf der Grundlage des § 17a Röntgenverordnung und § 130 Strahlenschutzverordnung in den Bereichen Röntgen, Nuklearmedizin und Strahlentherapie regelmäßig Qualitätsprüfungen durch. Dies betrifft den Patientenbetrieb und die Qualitätssicherungsmaßnahmen im technischen Bereich vor dem Hintergrund des Strahlenschutzes. Hauptanliegen sind „Rechtfertigende Indikation“, Bildqualität und Dosisreduktion.
Die jeweils aktuelle Fassung der Röntgenverordnung und der Strahlenschutzverordnung finden Sie unter: www.gesetze-im-internet.de.