Die neue Weiterbildungsordnung 2020 der Landesärztekammer Saarland ist am 21.12.2021 in Kraft getreten.
Auch nach der neuen Weiterbbildungsordnung 2020 setzt die Anerkennung der ärztlichen Weiterbildung u.a. die Anleitung durch einen von der Landesärztekammer Saarland zur Weiterbildung befugten Arzt voraus.
Im Zuge dessen sind die nach alter WBO bestehenden Weiterbildungsbefugnisse, im Rahmen der Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung neu zu erteilen.
Für die Neuerteilung bedarf es einer entsprechenden Antragstellung durch die betroffenen Ärztinnen und Ärzte an das Referat ärztliche Weiterbildung der Landesärztekammer Saarland.
Die nach bisheriger WBO beantragten und beschiedenen Weiterbildungsbefugnisse gelten nur noch zur Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte, die Ihre Weiterbildung nach den Regularien der bisher geltenden WBO abschließen wollen.
Wir machen hiermit darauf aufmerksam, dass es – soweit Sie auch zukünftig weiterbilden möchten – der Antragstellung auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis nach der Weiterbildungsordnung 2020 bedarf.
Hinweis:
Die nach der Weiterbildungsordnung 2012 und älter erteilten Befugnisse zu einer Facharztweiterbildung galten bisher auf Beschluss des Weiterbildungsausschuss im Rahmen spezieller Übergangsbestimmungen auch für die Weiterbildung nach der neuen Weiterbildungsordnung 2020.
Diese Übergangsregelung wurde auf Beschluss des Weiterbildungsausschuss zum 31.12.2025 befristet.
Die Befugnisse zur Weiterbildung nach der WBO 2020 müssen demnach bis spätestens 31.12.2025 beantragt werden.
Wir empfehlen die Anträge spätestens ab dem 2. Quartal 2025 einzureichen.
Die bereits nach der neuen WBO 2020 erteilten Befugnisse sind hiervon nicht betroffen.
Befugnisse zur Weiterbildung in einem Schwerpunkt oder einer Zusatzbezeichnung, welche nach der Weiterbildungsordnung 2012 oder früher erteilt wurden sind bereits zum 20.12.2024 ausgelaufen.