Nach den Bestimmungen des § 5 des Saarländischen Heilberufe-Kammergesetzes errichtet die Ärztekammer eine Ethik-Kommission zur Beratung und Beurteilung ethischer und rechtlicher Aspekte von Forschungen am Menschen.
Die Kommission hat die Aufgabe, im Saarland tätige Ärzte und Zahnärzte sowie sonstige Antragsteller auf deren Wunsch hinsichtlich der ethischen und rechtlichen Implikationen geplanter Forschungsvorhaben am Menschen zu beraten und nach Vorlage eines Forschungsvorhabens eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Sie nimmt insbesondere die Aufgaben gemäß § 40 Abs. 1 Arzneimittelgesetz und nach (EU)2017/745(MDR) und MPDG wahr.
Neuanträge zur Beratung für Studienvorhaben nach dem Arzneimittelgesetz wurden noch bis 31. Januar 2023 angenommen; seit dem 1. Februar 2023 müssen diese über das EU-Portal (CTIS) eingereicht werden. Die hiesige Ethikkommission ist hierfür nicht registriert. Nachreichungen zu laufende Studienvorhaben nach dem Arzneimittelgesetz werden gemäß einer Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2025 nach altem Recht beraten.
Verantwortlich für Planung und Durchführung des Forschungsvorhabens bleibt der zuständige ärztliche bzw. zahnärztliche Leiter des Vorhabens. Die Kommission gibt dem Arzt bzw. Zahnarzt lediglich eine Hilfestellung bei der Beurteilung ethischer und rechtlicher Gesichtspunkte.