Neuanträge zur Beratung für Studienvorhaben nach dem Arzneimittelgesetz wurden noch bis 31. Januar 2023 angenommen; seit dem 1. Februar 2023 müssen diese über das EU-Portal (CTIS) eingereicht werden. Die hiesige Ethikkommission ist hierfür nicht registriert. Nachreichungen zu laufende Studienvorhaben nach dem Arzneimittelgesetz werden gemäß einer Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2025 nach altem Recht beraten, nach diesem Datum werden keine AMG-Anträge mehr entgegengenommen.