EMOTIONEN: Kunst im Haus der Ärzte
Bis zum 17. Januar 2025 können Besucher im Foyer der Ärztekammer des Saarlandes (Abt. Ärzte) während der Geschäftszeiten Gemälde und Zeichnungen von Volker Schmidt-Gliaugir und Gaetano Franzese betrachten. Die Vernissage findet am 22. November um 17 Uhr statt.
Verleihung des Gesundheitspreises der saarländischen Ärzteschaft
Die Preisverleihung findet am Dienstag, 26. November 2024, um 18:00 Uhr im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltung „Wissen macht gesund: Gesundheitskompetenz für ein besseres Leben“ mit dem Netzwerk Patientensicherheit für das Saarland statt. Der Preis wird in diesem Jahr an ein schulisches Projekt verliehen, das sich durch seine herausragenden Aktivitäten in der Gesundheitsprävention und dem Aufbau von Resilienz auszeichnet.
Stellenauschreibung
Die Ärztekammer sucht zum 01.12.2024 für das Referat Buchhaltung, Personal, Organisation und Veranstaltungen eine kaufmännische Sachbearbeitung (m/w/d) in Teilzeit (50%).
SÄB: Neue Ausgabe November
In der November-Ausgabe des Saarländischen Ärzteblattes werden die Ausschussmitglieder sowie der Aufsichtsrat der Abt. Versorgungswerk der neuen Wahlperiode 2024-2029 vorgestellt. Zudem berichtet die aktuelle Ausgabe über die Eröffnung des Fortbildungsjahres im September sowie über das zivilmilitärische Symposium „Im Ernstfall: Was bedeutet Kriegsmedizin?“
60 Jahre Deklaration von Helsinki
Mehr Schutz für Studienteilnehmerinnen und – teilnehmer, bessere Berücksichtigung von vulnerablen Gruppen in der Forschung und Stärkung der Unabhängigkeit von Ethikkommissionen: Das sind wesentliche Elemente der Fortschreibung der Deklaration von Helsinki, die von der Generalversammlung des Weltärztebundes (World Medical Association, WMA) in ihrer diesjährigen Sitzung am 19.10.2024 in Helsinki beschlossen wurde.
Krankenhausreform: Einige Verbesserungen, viele offene Fragen
Zur abschließenden Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Deutschen Bundestag am 17. Oktober 2024 bezieht der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Klaus Reinhardt Stellung.
Übergangsfristen für Weiterbildungsbefugte und Ärzte in Weiterbildung
Zum 20.12.2024 laufen die Übergangsfristen der Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildungen aus.
Das bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung in diesen Bereichen nach der alten Weiterbildungsordnung abschließen möchten, die Zulassung zur Prüfung unter Vorlage aller erforderlichen Antragsunterlagen bis zum 20.12.2024 beantragt haben müssen.